Hallo, nein der PfÜB ist ein Beschluss seitens des Vollstreckungsgerichts zur Pfändung und Überweisung einer Forderung, was aus Praktikabilitätsgründen (wie Sören es sagte) regelmäßig erfüllungshalber geschieht und eben dieser PfÜB basiert auf dem Titel, denn ohne Titel wäre keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme möglich. Der Gläubiger könnte also nicht ans Gericht herantreten um sich die Forderung des Schuldners zu schnappen, wenn zuvor nicht durch Urteil entschieden worden wäre, dass sein Anspruch besteht.
Dann war das aber sicher kein Prozesskostenhilferecht, sondern wohl eher die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage in der Hauptsache, für die PKH beantragt wurde.
Wieso müssen sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen der ihre Forderungen Zwangsweise vollstreckt? Ist solch ein handeln Gesetzeskonform und verinbar mit unserem Grundgesetz?
ich denke er wäre als Gläubiger in der Story eine Privatperson. Und weil er das ja juristisch klärt werden auch juristische Wege genommen, sonst wäre es ja quasi "Selbstjustiz". Kannste auch versuchen wenns gewaltfrei abläuft / Einigung. Man möge mich berichtigen, wenns nicht stimmt.
Hallo, Sie sind doch sicher sehr intelligent was Jura angeht. Erklären Sie doch bitte mal das ganze Procedere anhand des Rundfunkbeitrags, über den Bescheid, dem Widerspruchverfahren, die Klageeinleitung, und die Zwangsvollstreckung, Amtshilfe, Pfändungsarten bzw. der Vermögensauskunft bis zur Beugehaft oder erfolgreicher Pfändung, nach der Haft. Dazu Pfändungsschutz, Eilrecht, Aussetzung des Verfahrens?, Erinnerung an die Prüfung der korrekten Vollstreckungsvorraussetzungen usw... Es kann ja nicht angehen, dass die meisten Menschen den Ablauf nicht verstehen, und mit mystischen und vagen Argumenten gegen die Ämter vorgehen und nicht wissen wie man eine Klage schreibt, um sein Rechtbedenken deutlich zu machen. Die Schule hat hier sicher Nachholbedarf. Das dürfte dir ggf. einen kleinen Push geben da das Thema immerhin schon 5 Jahre alt ist und die Anzahl derer die klagen wollen aber nicht können, mittlerweile recht groß sein dürfte. Danke auch im Namen des einschlägigen Forums.
In Deutschland gibt es das Recht auf richterliches Gehör. Jeder der sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren möchte kann das gerichtlich tun. Nicht umsonst gibt es den Beruf des Anwalts, dieser kann im Einzelfall super weiter helfen. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch recht gering sein.
@@ekaterinas8796 Das würde ich auch jedem raten diesen zu sparen, weil die Aussicht tatsächlich eher gering ist. Doch ich kenne Menschen die das alles durchgemacht haben und trotzdem nicht gezahlt haben oder gepfändet wurden. Man muss halt irgendwie über den Gerichtsvollzieher hinweg kommen, mit etwas Glück und Forderungen an diesen, verliert er ggf. das Interesse.Nun ja...
Sören, ich liebe dich zwar nur auf platonischer Ebene, aber ich liebe dich.
Der beste Sören, den es je bei RUclips gegeben hat!
Eine super hilfreiche Zusammenfassung, die auch die klassischen Probleme aufgreift und sehr gut erklärt! Vielen Dank!
Scheidung Unterhalt hat mir wirklich geholfen, den Unterhaltstitel erfolgreich durchzusetzen.
Sehr schöne Zusammenstellung! DANKE
Um eine effektive Vollstreckung zu erreichen, ist die rechtzeitige Beantragung des Unterhaltstitels entscheidend.
LEGENDE !
Die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen kann wirklich kompliziert sein, aber es lohnt sich, jede Etappe konsequent zu verfolgen.
Dank Scheidung Unterhalt konnte ich endlich die Vollstreckung meiner Unterhaltsforderungen durchsetzen.
Sehr hilfreich, vielen Dank!!!
Ich war überrascht, wie schnell die Vollstreckung meines Unterhaltstitels durch die Justiz ging.
Ist ZPO II schon eher Zweitexamensstoff oder wird das auch im ersten Examen immer mal gern abgefragt?
in bayern jedenfalls gerne auch mal im 1. schon ...
LS in Niedersachsen wird es auch beliebter...
Dann schaue ich mir das wohl auch nochmal genauer an ;) Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte!
auch im ersten, aber natürlich nicht so wichtig wie die 'haupt'fächer :)
(NRW)
Ist die PfÜB der Titel?
Hallo, nein der PfÜB ist ein Beschluss seitens des Vollstreckungsgerichts zur Pfändung und Überweisung einer Forderung, was aus Praktikabilitätsgründen (wie Sören es sagte) regelmäßig erfüllungshalber geschieht und eben dieser PfÜB basiert auf dem Titel, denn ohne Titel wäre keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme möglich. Der Gläubiger könnte also nicht ans Gericht herantreten um sich die Forderung des Schuldners zu schnappen, wenn zuvor nicht durch Urteil entschieden worden wäre, dass sein Anspruch besteht.
Genügt das wissen hier wirklich?
Fürs erste ja würd ich sagen
Naja bei mir kam Prozesskostenhilfe dran. Das wurde hier nicht thematisiert.
Dann war das aber sicher kein Prozesskostenhilferecht, sondern wohl eher die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage in der Hauptsache, für die PKH beantragt wurde.
"aber sicher" .. Nein, eine Zusatzfrage zu den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe.
Naja dann, Zusatzfragen...:P
Nette Übersicht. Aber: man kann auch etwas langsamer sprechen. Du stolperst ja öfter über deine eigenen Worte bei dem Tempo. Nicht so angenehm
"Einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul."
Ich fand’s super erklärt und das Tempo auch angenehm.
Die Materie an sich ist komplex, womit das Tempo rasch einmal schnell vorkommt.
Ok, schon ziemlich schnell!
finde das Tempo zeitbedingt für einen Crashkurs angemessen, man kann ja auf allen Plattformen die Wiedergabegeschwindigkeit reduzieren
Wieso müssen sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen der ihre Forderungen Zwangsweise vollstreckt?
Ist solch ein handeln Gesetzeskonform und verinbar mit unserem Grundgesetz?
Paul Oschwald Gewaltmonopol des Staates, Rechtsstaatsprinzip.
ich denke er wäre als Gläubiger in der Story eine Privatperson. Und weil er das ja juristisch klärt werden auch juristische Wege genommen, sonst wäre es ja quasi "Selbstjustiz". Kannste auch versuchen wenns gewaltfrei abläuft / Einigung. Man möge mich berichtigen, wenns nicht stimmt.
Hallo, Sie sind doch sicher sehr intelligent was Jura angeht. Erklären Sie doch bitte mal das ganze Procedere anhand des Rundfunkbeitrags, über den Bescheid, dem Widerspruchverfahren, die Klageeinleitung, und die Zwangsvollstreckung, Amtshilfe, Pfändungsarten bzw. der Vermögensauskunft bis zur Beugehaft oder erfolgreicher Pfändung, nach der Haft. Dazu Pfändungsschutz, Eilrecht, Aussetzung des Verfahrens?, Erinnerung an die Prüfung der korrekten Vollstreckungsvorraussetzungen usw...
Es kann ja nicht angehen, dass die meisten Menschen den Ablauf nicht verstehen, und mit mystischen und vagen Argumenten gegen die Ämter vorgehen und nicht wissen wie man eine Klage schreibt, um sein Rechtbedenken deutlich zu machen. Die Schule hat hier sicher Nachholbedarf. Das dürfte dir ggf. einen kleinen Push geben da das Thema immerhin schon 5 Jahre alt ist und die Anzahl derer die klagen wollen aber nicht können, mittlerweile recht groß sein dürfte.
Danke auch im Namen des einschlägigen Forums.
In Deutschland gibt es das Recht auf richterliches Gehör. Jeder der sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren möchte kann das gerichtlich tun. Nicht umsonst gibt es den Beruf des Anwalts, dieser kann im Einzelfall super weiter helfen. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch recht gering sein.
Hier will sich wohl jemand den Anwalt sparen!!!
@@ekaterinas8796 Das würde ich auch jedem raten diesen zu sparen, weil die Aussicht tatsächlich eher gering ist. Doch ich kenne Menschen die das alles durchgemacht haben und trotzdem nicht gezahlt haben oder gepfändet wurden. Man muss halt irgendwie über den Gerichtsvollzieher hinweg kommen, mit etwas Glück und Forderungen an diesen, verliert er ggf. das Interesse.Nun ja...